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Garantiepolitik

 

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Der Kunde wird gebeten, die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu überprüfen und uns etwaige Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so bleiben seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

3. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht aber sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Herstellerangaben.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

5. Verweigert der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus anderen Gründen als wegen eines erheblichen Mangels, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer sich zur Erfüllung verpflichtet hat, so haftet der Kunde für die Nichtabnahme. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Lieferung nicht verweigert werden.

6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, auf entgegen der vertraglichen Grundlage veränderte Systemkomponenten, auf den Einsatz unzureichender organisatorischer Mittel, auf den Einsatz in einer Hard- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzzertifikat genannten Anforderungen entspricht, auf unübliche Nutzung, Einsatzbedingungen oder auf Eingriffe in das System durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

7. Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen des Verkäufers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben.

Einräumung von Rechten in einem Software-Liefervertrag

Artikel 4.8 gilt nur für Verträge über den Erwerb von Software gemäß Artikel 2.2.
Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und unbeschränktes Recht, die Ware in dem vertraglich eingeräumten Umfang zu nutzen. Die Ware darf nur von einer maximalen Anzahl von natürlichen Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Ware entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher und die bestimmungsgemäße Nutzung durch den Kunden. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die gekaufte Ware zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben, sie öffentlich zu vervielfältigen, kabelgebunden oder drahtlos zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat das Recht, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.

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